Sonja Laufenburg

Heilpraktikerin für Psychotherapie / Pflegeberaterin

Pflegeberaterin 

gemäß §7a SGB XI und §37 Abs. 3 SGB XI


  • Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI

Die Beratungseinsätze gemäß §37 Abs. 3 SGB XI zur Sicherstellung des Anspruchs auf Pflegegeld sind durch mich für Sie kostenfrei, da ich als Beratungsstelle gemäß §37 Abs. 7 SGB XI anerkannt bin. Halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3, sowie vierteljährig bei Pflegegrad 4 und 5.


  • Pflegeberatungen nach §7a SGB XI

Durch meine Qualifikationen ist bin ich berechtigt im Auftrag der Pflegekassen die Pflegeberatungen nach §7a SGB XI durchzuführen und abzurechnen. Für Sie als Versicherter bedeutet dies: Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung und bitten Sie um eine Pflegeberatung vor Ort. Somit kann eine qualifizierte Pflegeberatung für Sie kostenfrei sein. Mögliche Themen können sein: 

- Anspruchsberatung und Höherstufungsanträge

- Beratung bei wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

- MDK Begleitung

- Widerspruchsverfahren

- Casemanagement


 

Kosten

  • Beratungseinsätze gem. §37 Abs. 3 SGB XI sind für die Patienten kostenfrei. Ich rechne direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Beratungsbesuche (außer die kostenfreien Beratungsbesuche nach §37) werden pro angefangener halben Stunde mit 38,00€ berechnet.
  • Das Honorar bei Widerspruchsverfahren ergibt sich nach Absprache 
  • Die Anfahrt zum Klienten bei Hausbesuchen wird mit 5,00€ pro Strecke berechnet 
  • Die Honorarabrechnung erfolgt per Überweisung 14 Tage nach Erhalt der Rechnung.



Bitte kontaktieren Sie mich für einen Termin in Ihrer Häuslichkeit.

Ich freue mich auf Sie!